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Pharmazeutische Dienstleistungen
Als Patient*in einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Pharmazeutische Dienstleistungen. Auch Privatpatienten können diese nutzen und mit Ihrer Krankenkasse gemäß Versicherungsvertrag abrechnen.
Diese Pharmazeutischen Dienstleistungen werden nach standartisierten Verfahren von unserem qualifizierten Personal angeboten und durchgeführt. Hierfür bedarf es Ihrerseits einer Einverständniserklärung. Eine Langfassung ist im weiteren Verlauf für Sie einsehbar, vor Ort reicht dann eine unterschriebene Kurzfassung aus.
Folgende Pharmazeutische Dienstleistungen bieten wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt an:
"Standartisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck":
Kurzgesagt: Bekommen Sie ein blutdrucksenkendes Medikament, dann können Sie diese Dienstleistung alle 12 Monate in Anspruch nehmen oder: Sie haben eine neue Dosierung oder ein neues blutdrucksenkendes Medikament erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und
» mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
» bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.
Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.
"Standartisierte Einweisung in die korrekte Arzniemittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik":
Kurzgesagt: Sie haben einen neuen Inhalator erhalten und wissen nicht, wie genau er anzuwenden ist.
Anspruchsberechtigt sind Versicherte (Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren) mit Neuverordnung von Devices zur Inhalation bzw. Device-Wechsel oder versicherte Personen (Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren), die laut dokumentierter Selbstauskunft während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Inhalatortyp in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und die auch laut dokumentierter Selbstauskunft nicht im DMP Asthma / COPD eingeschrieben sind.
"Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation":
Kurzgesagt: Sie wohnen in keiner Pflegeeinrichtung und bekommen mindestens 5 verschiedene Dauermedikamente. Wir checken, ob die Kombination Ihrer Medikamente sinnvoll ist und ob Verbesserungen vorgenommen werden können. Ein großes Augenmerk legen wir hier auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Nebenwirkungen) und Wünsche Ihrerseits.
Anspruchsberechtigt sind Versicherte in ambulanter, häuslicher Versorgung mit aktuell und auch voraussichtlich in den nächsten 28 Tagen mindestens 5 Arzneimitteln (verschiedene, ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa) in der Dauermedikation.
Die folgenden PDF-Dateien beinhalten die Langfassung der Einverständniserklärung:
Formular zum Download Blutdruck